Behindertenbegleithunde

Sie möchten, dass Ihnen Ihr Hund bei der Bewältigung Ihres täglichen Lebens behilflich ist? Sie möchten gerne einen Hund haben? Sie haben bereits einen Hund? Sie möchten, dass Ihr Hund Sie überall hin mit begleiten darf? Sie möchten mit Ihrem Hund gemeinsam eine individuelle, auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Ausbildung zum Behindertenbegleithunde-Team absolvieren?

Wir erarbeiten gemeinsam ein auf Sie und Ihren Hund passendes Training. Das Training findet auf meinem Gelände, bei Ihnen im Wohnbereich, in Ihrem Umfeld… statt. Das Training beinhaltet neben den praktischen auch theoretische Elemente. Die einzelnen Trainingsschritte werden dokumentiert, so dass Ihnen immer ein passendes „Nachschlagwerk“ zur Verfügung steht.

Rufen Sie mich bitte an – ich freue mich, wenn ich Ihnen behilflich sein kann und wir gemeinsam eine für Sie und Ihren Hund passende Lösung finden.

Bei der Arbeit

Voraussetzungen

Was ist ein Behindertenbegleithund?

Oberbegrifflich als Behindertenbegleithund (Assistenzhund) werden national/international entsprechend ausgebildete Hunde bezeichnet, die Menschen mit Behinderungen bzw. chronischen Erkrankungen bei der Alltagsbewältigung / Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft helfen. Sie unterstützen diese Menschen bei der selbst bestimmten Gestaltung ihres Wohn- und Sozialumfeldes. Die Hunde stehen ihrem Menschen bei Bedarf an 365 Tagen im Jahr, 7 Tagen wöchentlich, 24 Stunden täglich helfend zur Seite. Der bekannteste Behindertenbegleithund ist der Blindenführhund. Daneben gibt es noch den LPF-Hund (Lebens-Praktische-Fertigkeiten), den Epilepsiewarn (-anzeige) hund, den Diabetikerwarn (-anzeige) hund, den Hund für Menschen mit PTBS, um nur einige zu nennen.

Die heilende / helfende Wirkung von entsprechend ausgebildeten Behindertenbegleithunden bei Menschen mit chronischen gesundheitlichen Einschränkungen ist darüber hinaus bereits in diversen nationalen und internationalen Studien nachgewiesen und seit Jahren unstrittig. Behindertenbegleithunde sind somit nicht nur Hilfsmittel sondern auch Heilmittel für Menschen mit Behinderungen. Die durchschnittliche Ausbildungsdauer beträgt 2 Jahre.

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS):

    Die Assistenzhundeverordnung -AHundV – (in Kraft getreten am 01. März 2023), regelt die Anforderungen an die Eignung als Assistenzhund, die Ausbildung und Prüfung von Assistenzhunden und Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften sowie die Zulassung von Ausbildungsstätten und Prüfern. Ferner enthält die Verordnung eine Übergangsregelung für heute bereits ausgebildete und geprüfte Assistenzhunde sowie für Assistenzhunde, die sich vor dem 1. Juli 2023 in Ausbildung befinden und bis zum 30. Juni 2024 geprüft werden. Schließlich sieht die Verordnung eine einheitliche Kennzeichnung aller Assistenzhunde vor.

    Das Behindertengleichstellungsgesetz (kurz: BGG) enthält Regelungen über Assistenzhunde. Diese Regelungen befinden sich im Abschnitt 2b des BGG. Sie regeln unter anderem Beschaffenheit, Ausbildung, Prüfung und Haltung der Hunde. Außerdem enthalten sie eine Duldungsverpflichtung für Eigentümer, Besitzer und Betreiber von beweglichen und unbeweglichen Anlagen und Einrichtungen. Diese dürfen den Zutritt zu ihren typischerweise für die Allgemeinheit zugänglichen Anlagen und Einrichtungen nicht wegen der Begleitung durch einen Assistenzhund verweigern. Eine Ausnahme hiervon kann nur bei einer unverhältnismäßigen oder unbilligen Belastung gemacht werden.

    Die Assistenzhundeverordnung (kurz: AHundV) hilft dabei, die Regelungen zu den Assistenzhunden im BGG zu konkretisieren.

    Nähere Informationen erhalten Sie auf der Seite des BMAS.

      Sie haben Fragen? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.