Behindertenbegleithunde

Sie möchten, dass Ihnen Ihr Hund bei der Bewältigung Ihres täglichen Lebens behilflich ist? Sie möchten gerne einen Hund haben? Sie haben bereits einen Hund? Sie möchten, dass Ihr Hund Sie überall hin mit begleiten darf? Sie möchten mit Ihrem Hund gemeinsam eine individuelle, auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Ausbildung zum Behindertenbegleithunde-Team absolvieren?

Wir erarbeiten gemeinsam ein auf Sie und Ihren Hund passendes Training. Das Training findet auf meinem Gelände, bei Ihnen im Wohnbereich, in Ihrem Umfeld… statt. Das Training beinhaltet neben den praktischen auch theoretische Elemente. Die einzelnen Trainingsschritte werden dokumentiert, so dass Ihnen immer ein passendes „Nachschlagwerk“ zur Verfügung steht.

Rufen Sie mich bitte an – ich freue mich, wenn ich Ihnen behilflich sein kann und wir gemeinsam eine für Sie und Ihren Hund passende Lösung finden.

Bei der Arbeit

Voraussetzungen

Was ist ein Behindertenbegleithund?

Oberbegrifflich als Behindertenbegleithund (Assistenzhund) werden national/international entsprechend ausgebildete Hunde bezeichnet, die Menschen mit Behinderungen bzw. chronischen Erkrankungen bei der Alltagsbewältigung / Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft helfen. Sie unterstützen diese Menschen bei der selbst bestimmten Gestaltung ihres Wohn- und Sozialumfeldes. Die Hunde stehen ihrem Menschen bei Bedarf an 365 Tagen im Jahr, 7 Tagen wöchentlich, 24 Stunden täglich helfend zur Seite. Der bekannteste Behindertenbegleithund ist der Blindenführhund. Daneben gibt es noch den LPF-Hund (Lebens-Praktische-Fertigkeiten), den Epilepsiewarnhund, den Diabetikerwarnhund, den Hund für Menschen mit PTBS, um nur einige zu nennen.

Die heilende / helfende Wirkung von entsprechend ausgebildeten Behindertenbegleithunden bei Menschen mit chronischen gesundheitlichen Einschränkungen ist darüber hinaus bereits in diversen nationalen und internationalen Studien nachgewiesen und seit Jahren unstrittig. Behindertenbegleithunde sind somit nicht nur Hilfsmittel sondern auch Heilmittel für Menschen mit Behinderungen. Die durchschnittliche Ausbildungsdauer beträgt 2 Jahre.

    Landesrechtlich haben Behindertenbegleithunde (im Gegensatz zu normalen Haus- und Familienhunden) in Schleswig-Holstein Sonderzutrittsrechte (vgl. dazu § 18 Gesetz über das Halten von Hunden, § 17 Landeswaldgesetz, § 32 Landesnaturschutzgesetz) und stehen auf gleicher Stufe mit den Blindenführhunden, Diensthunden, Jagdhunden, Hunden des Katastrophenschutzes usw., deren Ausbildung, Training und Einsatz in der Öffentlichkeit rechtlich bevorzugt und damit auch systemrelevant ist.

    Der Behindertenbegleithund ist dem Blindenführhund (Produktgruppe 99 des Hilfsmittelverzeichnisses der Sozialversicherung – vgl. dazu entsprechendes Verzeichnis in REHADAT bzw. auf der Webseite des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen Deutschlands) gleichgestellt, gilt daher sozialrechtlich ebenfalls als Hilfsmittel.

      Sie haben Fragen? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.